Wasseranstellung
11.03.2023, ab 10 Uhr
Die Wasserverantwortlichen
treffen sich um 09.30 Uhr auf dem Vereinsplatz!
Wasserabstellung
04.11.2023, ab 10 Uhr
Folgendes ist am Tag der Wasseran- bzw. -abstellung zu beachten!
- die Anwesenheit eines Gartenfreundes auf der Parzelle
- die Anwesenheit ist erforderlich bis Ihr Wasserläufer Sie auf Ihrer Parzelle entlässt; so vermeiden Sie Wasserverlusste und Schäden
- der Absperrhahn vor dem Kaltwasserzähler, ist geschlossen zu halten
- der Kaltwasserzähler muss verplombt sein; kga-eigenen Plomben müssen vorhanden sein
- der Kaltwasserzähler muss eine erkennbare, gültige Eichung aufweisen
- der Kaltwasserzähler muss leicht zugänglich sein (ordentliche Grube)
- ist der Verantwortliche am Tag der Wasseranstellung nicht anwesend, ist kein geeichter Kaltwasserzähler vorhanden bzw. der Kaltwasserzähler unerlaubter Weise ausgebaut, wird dieser, wenn möglich eingezogen und die Wasserversorgung gesperrt; die Kosten trägt der Unterpächter
Hinweis
- beachten Sie das Eichrecht
- Ihr Kaltwasserzähler muss folgende Kennungen aufweisen sowie eine Eichplombe am Zählwerk
- Gültigkeit eines Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre
- Aus-/Einbau, Tausch/Erneuerung ist von einer Fachfirma durchzuführen und ist dem Vorstand vorab mitzuteilen
- ein Nachweis, wie zum Beispiel die Rechnung, ist erforderlich und i dem Vorstand 14 Tage vor der Wasseranstellung vorzulegen
- der Einbau ist vom Unterpächter dem Eichamt zu melden
- die Eichmeldung ist dem Vorstand vorzulegen