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Wasseranstellung

16.03.2024, ab 10 Uhr

Die Wasserverantwortlichen treffen sich um 09.30 Uhr auf dem Vereinsplatz!

Wasserabstellung

09.11.2024, ab 10 Uhr

 Folgendes ist am Tag der Wasseran- bzw. -abstellung zu beachten!

  • die Anwesenheit eines Gartenfreundes auf der Parzelle
  • die Anwesenheit ist erforderlich bis Ihr Wasserläufer Sie auf Ihrer Parzelle entlässt; so vermeiden Sie Wasserverlusste und Schäden
  • der Absperrhahn vor dem Kaltwasserzähler, ist geschlossen zu halten
  • der Kaltwasserzähler muss verplombt sein; kga-eigenen Plomben müssen vorhanden sein
  • der Kaltwasserzähler muss eine erkennbare, gültige Eichung aufweisen
  • der Kaltwasserzähler muss leicht zugänglich sein (ordentliche Grube)
  • ist der Verantwortliche am Tag der Wasseranstellung nicht anwesend, ist kein geeichter Kaltwasserzähler vorhanden bzw. der Kaltwasserzähler unerlaubter Weise ausgebaut, wird dieser, wenn möglich eingezogen und die Wasserversorgung gesperrt; die Kosten trägt der Unterpächter

Hinweis

  • beachten Sie das Eichrecht
  • Ihr Kaltwasserzähler muss folgende Kennungen aufweisen sowie eine Eichplombe am Zählwerk

 

Eichkennzeichen - Kaltwasserzähler

 

  • Gültigkeit eines Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre
  • Aus-/Einbau, Tausch/Erneuerung ist von einer Fachfirma durchzuführen und ist dem Vorstand vorab mitzuteilen
  • ein Nachweis, wie zum Beispiel die Rechnung, ist erforderlich und i dem Vorstand 14 Tage vor der Wasseranstellung vorzulegen
  • der Einbau ist vom Unterpächter dem Eichamt zu melden
  • die Eichmeldung ist dem Vorstand vorzulegen



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